Schön das Sie hier sind und meine Webseite besuchen +++ Energieberatung ( IHK ) fürs ganze Haus ob Energieausweis oder für Energetische Sanierung , fragen Sie einfach nach ich berate Sie gerne +++ auch als Brandschutzbeauftragter für Sie im ganzen Haus oder in Ihrer Wohnung kann ich Sie beraten ( haben Sie denn schon in Ihren Räumen Rauchmelder ? wenn nicht sprechen Sie mich an ) +++ als Schimmelpilzsachverständiger helfe ich Ihnen gerne den Schimmel zu beseitigen, einfach Termin vereinbaren und dann entscheiden wir gemeinsam
Banner - Energieberater-MKK
Bild/Logo

MKK - Energieberater&Sachverständiger

Jörg Beyreiß

Energieausweis, Wärmebildkamera,

 Schimmelpilzsachverständiger, Rauchmeldersachverständiger

Brandschutzbeauftragter, Makler

Tel:0172-8727722

       

 


Energiecheck

Energienews


15.10.2018

Sicherer Betrieb von Aufzugsanlagen in energetisch hochwertigen Wohnimmobilien

Die gesetzlichen Anforderungen an die Lüftung des Aufzugsschachts sind ebenso wie der Brandschutz in den Landesbauordnungen (LBO) im Aufzugsrecht sowie in der Betriebssicherheitsverordnung verankert – doch es ergeben sich meist sicherheitsrelevante Konflikte beim Bau von EnEV-konformen Gebäuden mit luftdichter Gebäudehülle.

Gefahren in luftdichten Aufzugsschächten

Die einstige Sicherstellung des Lüftungsbedarfs durch eine Außenöffnung im Schachtkopf steht seit dem Bau von energetisch hochwertigen Immobilien im Konflikt mit der Umsetzung von luftdichten Gebäudehüllen. Ein sicherer Betrieb der Aufzugsanlage durch ausreichende Luftzufuhr kann unter Umständen nicht gewährleistet werden. So wird zwar dem geforderten Brandschutz beim Bau von luftdichten Gebäuden Rechnung getragen, das Thema Lüftung jedoch oftmals vernachlässigt. Denn häufig wird die im Schachtkopf eingelassene Lüftungsöffnung nach außen durch einen Durchbruch ins Treppenhaus ersetzt. Hierdurch werden der höhere Aufwand für die Öffnung nach außen sowie mögliche Wärmebrücken in der Gebäudehülle vermieden.