Schön das Sie hier sind und meine Webseite besuchen +++ Energieberatung ( IHK ) fürs ganze Haus ob Energieausweis oder für Energetische Sanierung , fragen Sie einfach nach ich berate Sie gerne +++ auch als Brandschutzbeauftragter für Sie im ganzen Haus oder in Ihrer Wohnung kann ich Sie beraten ( haben Sie denn schon in Ihren Räumen Rauchmelder ? wenn nicht sprechen Sie mich an ) +++ als Schimmelpilzsachverständiger helfe ich Ihnen gerne den Schimmel zu beseitigen, einfach Termin vereinbaren und dann entscheiden wir gemeinsam
Banner - Energieberater-MKK
Bild/Logo

MKK - Energieberater&Sachverständiger

Jörg Beyreiß

Energieausweis, Wärmebildkamera,

 Schimmelpilzsachverständiger, Rauchmeldersachverständiger

Brandschutzbeauftragter, Makler

Tel:0172-8727722

       

 

Sie befinden sich hier: >> Informationen & Aktuelles >>

Energiecheck

EnEV und EEWG

Kein Titel vorhanden!

EnEV, die Energieeinsparverordnung, ist die rechtliche Verordnung, die den Energieverbrauch für Heizung, Kühlung und Warmwasser bei Neubauten oder Sanierung von Bestandsgebäuden regelt. Das zu bewertende Gebäude, ob Neu- oder Altbau, wird mit dem Referenzgebäude verglichen. Das Referenzgebäude gleicht in der Architektur dem zu bewertenden Gebäude. Die Anlagentechnik und auch der Dämmstandard werden durch die EnEV vorgegeben. Das Referenzgebäude stellt immer Neubauniveau dar. Neubauten müssen also mindestens so gut sein wie das Referenzgebäude, Altbauten in der Sanierung dürfen maximal 40% schlechter sein. Die Werte für den Energieverbrauch müssen aber zwingend eingehalten werden.

EEWG ist die Abkürzung für das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Mit Ausnahme von Baden-Württemberg gilt es nur für Neubauten. Es schreibt zwingend vor, daß Gebäude Ihre Energie für Heizung, Kühlung und oder Warmwasser zum Teil aus regenerativen Energien gedeckt werden muß. Zu Anlagentechnik mit regenerativen Energien zählt Wärmepumpen, Solarthermie, Pelletöfen aber auch BHKW.