Schön das Sie hier sind und meine Webseite besuchen +++ Energieberatung ( IHK ) fürs ganze Haus ob Energieausweis oder für Energetische Sanierung , fragen Sie einfach nach ich berate Sie gerne +++ auch als Brandschutzbeauftragter für Sie im ganzen Haus oder in Ihrer Wohnung kann ich Sie beraten ( haben Sie denn schon in Ihren Räumen Rauchmelder ? wenn nicht sprechen Sie mich an ) +++ als Schimmelpilzsachverständiger helfe ich Ihnen gerne den Schimmel zu beseitigen, einfach Termin vereinbaren und dann entscheiden wir gemeinsam
Banner - Energieberater-MKK
Bild/Logo

MKK - Energieberater&Sachverständiger

Jörg Beyreiß

Energieausweis, Wärmebildkamera,

 Schimmelpilzsachverständiger, Rauchmeldersachverständiger

Brandschutzbeauftragter, Makler

Tel:0172-8727722

       

 


Energiecheck

Energienews


24.02.2020

Ab 15. März: Neues KfW-Förderangebot

Der Mittelstand spielt beim Erreichen der Klimaschutzziele eine Schlüsselrolle. Die KfW unterstützt den Prozess und startet am 15. März das neue Förderangebot Klimaschutzoffensive für den Mittelstand .

Das neue Förderprodukt hat folgende Eckpunkte:

  • Das Förderprodukt richtet sich an mittelständische private und kommunale Unternehmen mit einem maximalen Jahresumsatz von 500 Mio. Euro.
  • Gefördert werden Investitionsvorhaben in Deutschland und in der Europäischen Union, die in Anlehnung an die EU-weite Definition für ökonomisch nachhaltiges Wirtschaften ("EU-Taxonomie") als klimafreundlich eingestuft werden.
  • Hierunter fallen auch Investitionen in die Herstellung klimafreundlicher Produkte und Technologien, die bei ihrer Anwendung in nachgelagerten Sektoren (auch privaten Haushalten) eine hohe klimaschützende Wirkung aufweisen.
  • Neben einem Kredit mit attraktivem Zinssatz besteht zusätzlich die Option auf einen ergänzend zum Kredit zu beantragenden Klimazuschuss. Die Zuschussförderung erfolgt in Abhängigkeit von der Markt- und Volumenentwicklung nach dem Windhundverfahren. Über die Höhe des Zuschusses werden wir rechtzeitig vor Programmstart gesondert informieren. Für eine transparente Kundeninformation schalten wir auf der Produktseite im Internet eine Hinweisbox, in der die jeweils aktuell gültige Zuschusshöhe angegeben wird. Der Klimazuschuss wird als Übergangslösung bis zur Einführung des negativen Bankeneinstandes angeboten.
  • Ab dem 15.03.2020 ist die Beantragung sowohl des Kredits als auch des Klimazuschusses möglich. Dabei ist der Prozess so ausgestaltet, dass der Antrag des Kunden auf Klimazuschuss ebenfalls durch den Finanzierungspartner gemeinsam mit dem Kreditantrag an die KfW übermittelt wird. Hinweis: Der Klimazuschuss kann nur in Verbindung mit einem Kredit aus der Klimaschutzoffensive für den Mittelstand beantragt werden.
  • Eine Übersicht über den Prozessablauf stellen wir Ihnen in den nächsten Tagen im KfWPartnerportal, Rubrik Online-Vertrieb/BDO separat zur Verfügung.

Die kompletten Produkt-Eckdaten finden Sie im Merkblatt Klimaschutzoffensive für den Mittelstand (293) im KfW-Partnerportal.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater